A1
Mindestalter: 16 Jahre
Voraussetzungen:
Der Erwerb der Klasse A1 setzt keine andere Klasse voraus.
Fahrzeuge
Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder).
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h, wenn sie bis zum
31. Dezember 1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Befristung:
Die Klasse A1 ist unbefristet gültig.
Einschluss:
Wer die Klasse A1 besitzt, hat automatisch auch die Klasse M.
Sonstiges:
Leichtkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 80 km/h dürfen von Inhabern einer Fahrerlaubnis A1 nur dann geführt
werden, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.
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