6306_LO_QuickAndEeasy

 

a l l e   K l a s s e n

 

 

A1

 

Mindestalter: 16 Jahre

Voraussetzungen:

Der Erwerb der Klasse A1 setzt keine andere Klasse voraus.

Fahrzeuge


Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder).

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h, wenn sie bis zum

31. Dezember 1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Befristung:

Die Klasse A1 ist unbefristet gültig.

Einschluss:

Wer die Klasse A1 besitzt, hat automatisch auch die Klasse M.

Sonstiges:

Leichtkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 80 km/h dürfen von Inhabern einer Fahrerlaubnis A1 nur dann geführt

werden, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.

 

 

A beschränkt

 

Mindestalter: 16 Jahre

Voraussetzungen:

Der Erwerb der Klasse A1 setzt keine andere Klasse voraus.

Fahrzeuge


Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder).

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h, wenn sie bis zum

31. Dezember 1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Befristung:

Die Klasse A1 ist unbefristet gültig.

Einschluss:

Wer die Klasse A1 besitzt, hat automatisch auch die Klasse M.

Sonstiges:

Leichtkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 80 km/h dürfen von Inhabern einer Fahrerlaubnis A1 nur dann geführt

werden, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.

 

 

A direkt

 

Mindestalter: 16 Jahre

Voraussetzungen:

Der Erwerb der Klasse A1 setzt keine andere Klasse voraus.

Fahrzeuge


Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder).

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h, wenn sie bis zum

31. Dezember 1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Befristung:

Die Klasse A1 ist unbefristet gültig.

Einschluss:

Wer die Klasse A1 besitzt, hat automatisch auch die Klasse M.

Sonstiges:

Leichtkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 80 km/h dürfen von Inhabern einer Fahrerlaubnis A1 nur dann geführt

werden, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.

 

 

Impressum