6306_LO_QuickAndEeasy

 

a l l e   K l a s s e n

 

 

 

Was benötige ich nach Abschluß eines Ausbildungsvertrags?

- einen Sehtest (im Bedarfsfall ein Gutachten vom Augenarzt)


- eine Bescheinigung über Kursteilnahme "Sofortmaßnahmen am Unfallort"


- ein (in manchen Kreisen 2) biometrisches Passbild

 

 Wann kann ich frühestens an der Theorieprfung teilnehmen?

 Frühestens drei Monate vor erreichen des erforderlichen Mindestalters (siehe: Führerscheinklassen).

 

 Wie viele Fehlerpunkte darf ich bei der Theorieprüfung höchstens haben?

 Du darfst für die Klassen B, A(-) und A1 höchstens 10 Fehlerpunkte  machen, für die Mofa-Prüfbescheinigung sind höchstens 7 Fehlerpunkte  erlaubt.

 

 Wann kann ich die Theorieprüfung wiederholen?

 Beim ersten Nichtbestehen darfst du deine Theorieprüfung nach 14 Tagen  wiederholen, solltest du erneut nicht bestehen, findet eine zweite 

Wiederholung wieder frühestens nach 14 Tagen statt. Eine Wartezeit wie  bisher von 3 Monaten nach der nicht bestandenen 3. Prüfung gibt es nicht 

mehr.

 

 Wie lange ist eine bestandene Theorieprüfung gültig?

 Deine bestandene Theorieprüfung ist 12 Monate gültig. Du solltest daher innerhalb von 12 Monaten nach der Theorieprüfung, deine praktische 

Prüfung ablegen.

 

 Wann kann ich frühestens an der praktischen Prüfung teilnehmen?

 Frühestens ein Monat vor erreichen des erforderlichen Mindestalters (siehe: Führerscheinklassen ).

 

 Wie lange dauert die praktische Prüfung?

 In der Regel zwischen 45-75 Minuten, je nach Führerscheinklasse.

 

 Wann kann ich die praktische Prüfung wiederholen?

 Beim ersten Nichtbestehen darfst du deine praktische Prüfung nach 14  Tagen wiederholen, solltest du erneut nicht bestehen, findet eine zweite

Wiederholung wieder frühestens nach 14 Tagen statt. Eine Wartezeit wie  bisher von 3 Monaten nach der nicht bestandenen 3. Prüfung gibt es nicht 

mehr.

 

 Wie lange dauert die Probezeit?

 Für die Führerscheinklassen M, L oder T gibt es keine Probezeit.  Ansonsten gilt: Einen Führerschein auf Probe erhälst du, wenn du zum  ersten Mal

eine Fahrerlaubnis (der Klassen A, A1, B) erwirbst. Die Probezeit beginnt mit Erteilung des Führerscheins und endet nach  zwei Jahren (sofern du

während deiner Probezeit keine Auffälligkeiten  zeigst).

 

 

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