Jetzt Einsteigen und Berufskraftfahrer im Güter- und/oder Personenverkehr werden.
Wir bieten Ihnen die Ausbildung zum/zur EU-Berufskraftfahrer/in im Güter- und/oder Personenverkehr und die gesetzlich vorgeschriebenen Berufskraftfahrerweiterbildungen an.
Wir sind zertifizierter Bildungsträger und Partner der Arbeitsagentur.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um EU-Kraftfahrer/in werden zu können?
Sie müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen, da Sie am Ende Ihrer Ausbildung eine Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) ablegen müssen. Die Prüfung wird in keiner Fremdsprache angeboten.
Wie lange dauert die Ausbildung zum/r EU-Kraftfahrer/in? Wie gestaltet sich die Ausbildung?
Im Rahmen der Ausbildung müssen Sie die entsprechende Fahrerlaubnis erwerben und zusätzlich die (beschleunigte) Grundqualifikation erwerben. Die Fahrerlaubnisprüfungen werden wie gewohnt vom TÜV abgenommen. Die Prüfung zur beschleunigten Grundqualifikation wird bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) abgelegt. In Vorbereitung der IHK-Prüfung müssen Sie (je nach Ausbildungsziel) 140 -188 Unterrichtseinheiten besuchen und 10-14 Fahrstunden absolvieren. Hierfür benötigen Sie etwa 2 Monate.
Parallel dazu können Sie die für Sie notwendige Fahrerlaubnis (LKW/Bus) erwerben. Erfahrungsgemäß dauert dieser Bereich der Ausbildung ebenfalls 2-3 Monate.
Gibt es eine Möglichkeit auch ohne IHK-Prüfung EU-Kraftfahrer zu werden?
Ja, die gibt es. Wenn Sie bereits vor dem 10.09.2009 im Besitz der Fahrerlaubnisklasse C1/C1E bzw. alte Klasse 3 waren, dann haben Sie eine sogenannte Besitzstandswahrung und müssen KEINE Prüfung bei der IHK vorlegen.
Sie müssen allerdings den Nachweis der Berufskraftfahrerweiterbildung erbringen und insgesamt 5 Weiterbildungsmodule a´ 7 Stunden besuchen. Details zur Berufskraftfahrerweiterbildung erfahren Sie HIER
Besteht die Möglichkeit, dass die Agentur für Arbeit die Ausbildungskosten übernimmt?
Ja, die Möglichkeit besteht. Unter bestimmten Voraussetzungen (Einzelfallentscheidung) erhalten Sie von der Agentur für Arbeit einen Bildungsgutschein. Mit diesem Bildungsgutschein können Sie in unserer Fahrschule die gesamte Ausbildung absolvieren, ohne dass Ihnen persönlich Kosten dafür entstehen.
Sprechen Sie mit uns und wir sprechen mit ihrem Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit.
Informationen zum rechtlichen Hintergrund
Die Ausbildung dient dem Zwecke der Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr und wurde im August 2006 von der Bundesregierung als Folge der EU-Richtlinie 2003/59 umgesetzt und trat am 01.10.2006 in Kraft.
Demnach müssen Fahrerinnen und Fahrer, die als Angestellte oder Selbstständige, Güter oder Personen zu gewerblichen Zwecken befördern, in Zukunft eine Qualifizierung nachweisen.
Die rechtliche Grundlage für die Grundqualifikation und Weiterbildung finden Sie im Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) und der Verordnung zum Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQV)
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