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zertifizierter Bildungsträger

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Jetzt Einsteigen und Berufskraftfahrer im Güter- und/oder Personenverkehr werden. 

Wir bieten Ihnen die Ausbildung zum/zur EU-Berufskraftfahrer/in im Güter-  und/oder Personenverkehr und die gesetzlich vorgeschriebenen  Berufskraftfahrerweiterbildungen an.

Wir sind zertifizierter Bildungsträger und Partner der Arbeitsagentur.

 

 

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um EU-Kraftfahrer/in werden zu können?


Sie müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen, da Sie am  Ende Ihrer Ausbildung eine Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer  (IHK) ablegen müssen. Die Prüfung wird in keiner Fremdsprache angeboten. 

 

Wie lange dauert die Ausbildung zum/r EU-Kraftfahrer/in? Wie gestaltet sich die Ausbildung?


Im Rahmen der Ausbildung müssen Sie die entsprechende Fahrerlaubnis  erwerben und zusätzlich die (beschleunigte) Grundqualifikation erwerben. Die Fahrerlaubnisprüfungen werden wie gewohnt vom TÜV abgenommen. Die  Prüfung zur beschleunigten Grundqualifikation wird bei der Industrie-  und Handelskammer (IHK) abgelegt.
In Vorbereitung der IHK-Prüfung  müssen Sie (je nach Ausbildungsziel) 140 -188 Unterrichtseinheiten  besuchen und 10-14 Fahrstunden absolvieren. Hierfür benötigen Sie etwa 2 Monate.

Parallel dazu können Sie die für Sie notwendige  Fahrerlaubnis (LKW/Bus) erwerben. Erfahrungsgemäß dauert dieser Bereich  der Ausbildung ebenfalls 2-3 Monate.

 

Gibt es eine Möglichkeit auch ohne IHK-Prüfung EU-Kraftfahrer zu werden?


Ja, die gibt es. Wenn Sie bereits vor dem 10.09.2009 im Besitz der  Fahrerlaubnisklasse C1/C1E bzw. alte Klasse 3 waren, dann haben Sie eine sogenannte Besitzstandswahrung und müssen KEINE Prüfung bei der IHK  vorlegen.

Sie müssen allerdings den Nachweis der  Berufskraftfahrerweiterbildung erbringen und insgesamt 5 Weiterbildungsmodule a´ 7 Stunden besuchen. Details zur  Berufskraftfahrerweiterbildung erfahren Sie HIER
 

Besteht die Möglichkeit, dass die Agentur für Arbeit die Ausbildungskosten übernimmt?


Ja, die Möglichkeit besteht. Unter bestimmten Voraussetzungen  (Einzelfallentscheidung) erhalten Sie von der Agentur für Arbeit einen  Bildungsgutschein. Mit diesem Bildungsgutschein können Sie in unserer  Fahrschule die gesamte Ausbildung absolvieren, ohne dass Ihnen  persönlich Kosten dafür entstehen.

Sprechen Sie mit uns und wir sprechen mit ihrem Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit.

 

Informationen zum rechtlichen Hintergrund


Die Ausbildung dient dem Zwecke der Verbesserung der Sicherheit im  Straßenverkehr und wurde im August 2006 von der Bundesregierung als  Folge der EU-Richtlinie 2003/59 umgesetzt und trat am 01.10.2006 in  Kraft.

Demnach müssen Fahrerinnen und Fahrer, die als Angestellte oder Selbstständige, Güter oder Personen zu gewerblichen Zwecken  befördern, in Zukunft eine Qualifizierung nachweisen.

Die rechtliche Grundlage für die Grundqualifikation und Weiterbildung finden Sie im Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) und der  Verordnung zum Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQV)