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zertifizierter Bildungsträger

fuerherschein_mit_17_01

Früh übt sich...

 

Für alle, die nicht länger warten wollen, gibt es das  “Begleitete Fahren mit 17 Jahren” .


Du bist sechzehn- einhalb?  Klasse!  Dann melde Dich gleich zur Führerscheinausbildung an!

 

Nach erfolgreicher Prüfung erhälst Du mit 17 Jahren Deine Prüfbescheinigung zum “Begleiteten Fahren ab 17 Jahren”.

-Dann darfst Du mit einer Begleitperson fahren.

Die Prüfbescheinigung gilt bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres. In der Bescheinigung sind die zur Begleitung vorhergesehenen Personen namentlich aufgeführt.

Die Auflage, nur in Begleitung zu fahren, entfällt mit dem 18. Geburtstag. Du erhälst dann den EU- Kartenführerschein bei deiner Führerscheinstelle.

 

Die Begleitpersonen...

  1. - müssen das 30. Lebensjahr vollendet haben.
  2. - müssen mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein.
  3. - dürfen zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfbescheinigung nicht mehr als 1 Punkt in Flensburg haben.